2. Anwalt Kündigungsschutzklage: Ihr Anwalt Dr. Entringer
Als Anwalt für Arbeitsrecht liegt mein Spezialgebiet in der Kündigungsschutzklage. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu erkennen und zu verteidigen. Mit meiner Expertise und Erfahrung kann ich Sie sicher durch den oft verwirrenden Prozess einer Kündigungsschutzklage navigieren.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen: Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Klage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein.
Von mir als Fachanwalt für Arbeitsrecht wird dann geprüft, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann. Die Klage muss innerhalb von – spätestens – 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Diese Frist müssen Sie als Arbeitnehmer zwingend einhalten!
Melden Sie sich deshalb sofort bei mir nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Als Ihr Ansprechpartner kann ich beurteilen, ob und wie sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall für Sie lohnt, insbesondere wenn Sie eine Rechtschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben.
3. Abfindung & Aufhebungsvertrag: Ihr Recht in meinen guten Händen
In diesem Kündigungskontext berate ich Sie auch immer zum komplexen Thema Abfindung und Aufhebungsvertrag. Eine Abfindung kann eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren sollten. Ich kann Ihnen helfen, von Ihrem Arbeitgeber eine faire und angemessene Abfindung zu erreichen.
Ihr Recht in meinen guten Händen als Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklagen
Egal, ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag prüfen müssen – ich bin als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie als Arbeitnehmer da, um Ihnen zu helfen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um zu erfahren, wie ich Sie optimal mit meiner über 20 jährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht unterstützen kann.