Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung unterstütze ich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit vor finanziellen Herausforderungen stehen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet hier eine wichtige Absicherung, doch der Weg zur Anerkennung der Ansprüche ist oft steinig. Versicherer lehnen Anträge auf Leistungen häufig ab oder verzögern die Zahlungen. Genau hier setze ich an und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Profitieren Sie von meinen Alleinstellungsmerkmalen:
- Über 25 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht: In dieser Zeit habe ich Fälle im vierstelligen Bereich immer gegen Versicherungen außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich geführt. Diese immense Erfahrung kommt Ihnen zugute.
- Spezialisierung: Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung und Spezialist für die private Unfallversicherung. Durch diese Spezialisierung kann ich Sie optimal unterstützen.
- Hohe Erfolgsquote: Ich verfüge über eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote in versicherungsrechtlichen Fällen im vierstelligen Bereich gegen Versicherungen, insbesondere gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen.
- Mandantenorientierte Arbeitsweise: Individuelle Betreuung und transparente Kommunikation stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erkläre Ihnen alle Schritte verständlich.
- Bundesweite Vertretung: Ich vertrete Mandanten in ganz Deutschland. Meine Kanzleistandorte sind in Bad Krozingen / Freiburg im Breisgau, Baden-Baden und Karlsruhe, aber dank moderner Kommunikationsmittel mit meinen bundesweiten Mandanten und Gerichten spielt die Entfernung keine Rolle.
- Online-Kanzlei: Sie können mich bequem online und per Telefon beauftragen und kontaktieren. Digitale Kanzleistrukturen mit effizienten Prozessen und regionaler Präsenz.
- Ausschließlich auf Seiten des Versicherungsnehmers tätig: Getreu dem Motto: „David gegen Goliath“ vertrete ich keine Versicherer, sondern ausschließlich Ihre Interessen als Versicherungsnehmer.
- Klare und verständliche Kommunikation: Komplexe Sachverhalte erkläre ich Ihnen verständlich, ohne juristisches Fachchinesisch.
Unverbindliche Ersteinschätzung: Ich biete Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch zur Ersteinschätzung Ihres Falles an. Die Ersteinschätzung sowie alle folgenden Gespräche finden übrigens bequem und effizient per Telefon bzw. online per Email statt. Direkt von Ihrem Home-Office digital in meine Online-Kanzlei.
Dienstunfähigkeit Beamte: Frühzeitig vorsorgen und Ansprüche sichern
Eine Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. In solchen Fällen kann der Dienstherr eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand veranlassen. Dabei gilt ein Beamter als dienstunfähig, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass seine Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wiederhergestellt wird. Die finanziellen Folgen sind gravierend: Das Ruhegehalt beträgt in der Regel nur etwa 35 % der letzten Bezüge, wenn die Dienstzeit unter fünf Jahren liegt. Selbst bei längerer Dienstzeit erreicht das Ruhegehalt selten das Niveau des regulären Einkommens. Für Beamte, die von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind, ist eine frühzeitige Vorsorge entscheidend.
Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte: Wichtiger Baustein der Absicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte ist eine wichtige Ergänzung zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Berufstätige allgemein absichert, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte bzw. die Dienstunfähigkeitsversicherung speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten. Sie schützt Beamte und ihre Familien vor finanziellen Engpässen, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte ist besonders wertvoll, da sie Fälle abdeckt, in denen keine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Dies ist vor allem bei Beamten mit hohen finanziellen Verpflichtungen, wie etwa einer Immobilienfinanzierung, von Vorteil.
Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte lehnt ab? Anwalt Dr. Entringer einschalten!
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte ist eine der wichtigsten Absicherungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie zahlt eine monatliche Rente, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Doch was passiert, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung ablehnt? Wenn die Versicherung Ihren Antrag auf Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung ablehnt, sollten Sie schnellstmöglich handeln! In diesem Fall ist sofortige anwaltliche Hilfe gefragt. Als erfahrener Anwalt für Dienstunfähigkeitsversicherungen unterstütze ich Sie, wenn die Versicherung nicht zahlt. Ich prüfe Ihren Fall und setze Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durch. Auch Piloten sollten sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Fluguntauglichkeit bzw. einer pilotentypischen Loss-of-Licence-Versicherung (LoL) absichern. Achten Sie hierbei auf kritische Klauseln wie die Fluguntauglichkeitsklausel, die Versicherung gegen Tauglichkeitsklassen- und Lizenzverlust, den Verzicht auf Verweisungen und die Mitversicherung der Psyche. Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte ist es wichtig, auf eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel zu achten.
Dienstunfähigkeitsversicherung Beamtenanwärter: Schutz von Anfang an
Die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamtenanwärter ist speziell auf die Bedürfnisse von Anwärtern zugeschnitten, die im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht automatisch Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamtenanwärter schützt vor den finanziellen Folgen einer Entlassung und ist unverzichtbar für Anwärter in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wie Polizei, Justizvollzug oder Lehramt.
Meine Unterstützung bei Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen bei der Beantragung und Durchsetzung von Leistungen aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung zur Seite.
So unterstütze ich Sie konkret:
- Begleitung bei der Antragstellung, um Fehler zu vermeiden.
- Übernahme der Kommunikation mit dem Versicherer, um Sie zu entlasten.
- Vertretung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und gerichtlich.
Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung!
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