Ob beim Sport, bei der Arbeit, im Haushalt oder Straßenverkehr: Unfälle führen nicht nur zu Schmerzen, Operationen und Leid, sondern häufig auch noch zu juristischen Konflikten. Das gilt insbesondere, wenn die Unfallversicherung privat nicht zahlt – und Unfallopfer fürchten müssen, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Dabei geht es schnell um die finanzielle Existenz, weil Betroffene hohe Summen ausgeben müssen – etwa teure Hilfsmittel oder den behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstütze ich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, Sie bundesweit dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Unfallversicherung privat durchzusetzen.

 

Profitieren Sie von meinen Alleinstellungsmerkmalen:

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht: In dieser Zeit habe ich Fälle im vierstelligen Bereich immer gegen Versicherungen außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich geführt. Diese immense Erfahrung kommt Ihnen zugute.

 

  • Spezialisierung: Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung und Spezialist für die private Unfallversicherung. Durch diese Spezialisierung kann ich Sie optimal unterstützen.

 

  • Hohe Erfolgsquote: Ich verfüge über eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote in versicherungsrechtlichen Fällen im vierstelligen Bereich gegen Versicherungen, insbesondere gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Unfallversicherungen.

 

  • Mandantenorientierte Arbeitsweise: Individuelle Betreuung und transparente Kommunikation stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erkläre Ihnen alle Schritte verständlich.

 

  • Bundesweite Vertretung: Ich vertrete Mandanten in ganz Deutschland. Meine Kanzleistandorte sind in Bad Krozingen / Freiburg im Breisgau, Baden-Baden und Karlsruhe, aber dank moderner Kommunikationsmittel mit meinen bundesweiten Mandanten und Gerichten spielt die Entfernung keine Rolle.

 

  • Online-Kanzlei: Sie können mich bequem online und per Telefon beauftragen und kontaktieren. Digitale Kanzleistrukturen mit effizienten Prozessen und regionaler Präsenz.

 

  • Ausschließlich auf Seiten des Versicherungsnehmers tätig: Getreu dem Motto: „David gegen Goliath“ vertrete ich keine Versicherer, sondern ausschließlich Ihre Interessen als Versicherungsnehmer.

 

  • Klare und verständliche Kommunikation: Komplexe Sachverhalte erkläre ich Ihnen verständlich, ohne juristisches Fachchinesisch.

 

Unverbindliche Ersteinschätzung: Ich biete Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch zur Ersteinschätzung Ihres Falles an. Die Ersteinschätzung sowie alle folgenden Gespräche finden übrigens bequem und effizient per Telefon bzw. online per Email statt. Direkt von Ihrem Home-Office digital in meine Online-Kanzlei.

Unfallversicherung zahlt wann: Die Voraussetzungen für die Leistung

In der Theorie ist die Sache klar: Ihre private Unfallversicherung ist in der Pflicht, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt sind. Die Assekuranz muss dann die vereinbarte Invaliditätssumme zahlen und häufig auch weitere Kosten übernehmen, wie z.B. eine monatliche Unfallrente. Entscheidend ist, dass ein Unfallereignis vorliegt und dieses zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt.

Leistungen der privaten Unfallversicherung: Invaliditätsleistung, Unfallrente und mehr

 

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung hängen von den individuellen Vereinbarungen in Ihrem Vertrag ab. Kernstück ist in der Regel die Invaliditätsleistung, eine einmalige Kapitalzahlung, deren Höhe sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Je höher der Grad der Invalidität, desto höher die Leistung. Zusätzlich kann eine monatliche Unfallrente vereinbart sein, die Ihnen eine fortlaufende finanzielle Unterstützung bietet. Weitere mögliche Leistungen der privaten Unfallversicherung sind:

  • Todesfallleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten

Es ist wichtig, die genauen Leistungen und die jeweiligen Voraussetzungen im Versicherungsvertrag zu kennen.

Gliedertaxe Unfallversicherung: Ein oft unterschätztes Detail

Ein zentraler Punkt in der privaten Unfallversicherung ist die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe Unfallversicherung legt fest, welcher Grad der Invalidität bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angenommen wird. Ein Beispiel: Der Verlust eines Beines im Oberschenkel führt nach der Gliedertaxe in der Regel zu einer Invalidität von 70%. Die Gliedertaxe ist also maßgeblich für die Berechnung der Invaliditätsleistung. Leider erlebe ich jedoch immer wieder, dass Versicherer selbst in klaren Fällen nicht zahlen – und fragwürdige Argumente ins Feld führen. So wird gerne behauptet, dass die Beeinträchtigung gar nicht auf den Unfall zurückzuführen sei. Es wird der Grad der maßgeblichen Gliedertaxe, also ob und wieviel Prozent Sie invalide sind, grundlos bestritten, denn je höher die Invalidität, desto höher die Progression.

Progression Unfallversicherung: Mehr Leistung bei hoher Invalidität

 

Die Progression Unfallversicherung sorgt dafür, dass die Invaliditätsleistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Vereinfacht gesagt: Je schwerer die Unfallfolgen, desto höher die prozentuale Leistung aus der Progression Unfallversicherung. Eine vereinbarte Progression kann die Leistung der Versicherung um ein Vielfaches erhöhen.

Beispiel: Bei einer Invalidität von 50% und einer vereinbarten Progression von 500% kann die Invaliditätsleistung das Fünffache der eigentlich vereinbarten Summe betragen.

Daher ist es wichtig, die Progression in Ihrem Vertrag zu kennen und im Schadensfall die korrekte Berechnung zu überprüfen.

Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Dr. Daniel Entringer, noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Sie finden mich an folgenden Standorten:

Mandatieren Sie mich. Die Kosten des Verfahrens übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Weitere Informationen zu meinen Leistungen im Bereich der privaten Unfallversicherung finden Sie auf meiner Website www.dr-entringer.de.

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