Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt und Kündigung von Personenversicherungen
- Vertrauen Sie auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
- Unterstützung bei sämtlichen Fragen rund um Anfechtung, Rücktritt und Kündigung Ihrer Personenversicherung
- Als Fachanwalt für Versicherungsrecht: erfahren, spezialisiert, digital
Als langjähriger Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte für Personenversicherungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es um Anfechtung wegen (angeblich) „arglistige Täuschung“, Rücktritt oder Kündigung von Versicherungsverträgen geht. Ob es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), eine Lebensversicherung, eine Risikolebensversicherung, eine Todesfallversicherung oder eine private Krankenversicherung geht – ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dies auch im Falle von (vorgeworfenen) „vorsätzlichen oder fahrlässigen“ vorvertraglichen Obliegenheitsverletzungen.
1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Rücktritt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann – nach meiner Erfahrung als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings oft grundlos – zwar angefochten werden, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angeblich falsche Angaben gemacht haben soll. Dies kann dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend für nichtig erklärt, was ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht aber sehr kritisch prüfen werde.
Kündigung:
Die Kündigung der BU-Versicherung kann ebenso vom Versicherer ausgesprochen werden, wenn der Versicherer dies beispielsweise bei „schwerwiegenden“ Vertragsverletzungen des Versicherungsnehmers aussprechen möchte, obwohl dies nicht selten nach meinem Einsatz für Sie falsch war.
2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ):
Anfechtung, Rücktritt und Kündigung
Die gleichen Prinzipien gelten auch für die BUZ. Falsche Angaben bei Vertragsabschluss können zur Anfechtung wegen „arglistiger Täuschung“ führen, angebliche vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen zum Rücktritt und vermeintlich schwerwiegende Vertragsverletzungen zur Kündigung. Dagegen wehre ich mich als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie!